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Besso Grimme Insurance Brokers GmbH
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Sitzplatz-Unfallversicherung

Jede Person, die berechtigt ein Luftfahrzeug benutzt, kann auf Basis einer vorher zu vereinbarenden Versicherungssumme für den Invaliditäts- oder Todesfall eine Sitzplatz-Unfallversicherung abschließen. Hierbei kann es sich um Piloten, Crew-Mitglieder, Flugschüler, Insassen oder Passagiere handeln. Neben der Möglichkeit, alle Sitzplätze eines Luftfahrzeuges zu versichern, kann auch nur eine Deckung für die Pilotenplätze oder die Passagiersitzplätze (Platzsystem) oder für namentlich genannte Personen abgeschlossen werden.

Für Piloten und Crew-Mitglieder ist diese Versicherung eine perfekte Ergänzung zur privaten 24-Stunden-Unfallversicherung, da diese meistens Unfallereignisse ausschließt, die während des aktiven Fliegens bzw. Arbeitens auftreten.

Wussten Sie?

In einem Schadenfall werden Ansprüche von Passagieren und Insassen im Rahmen der Passagier-Haftpflichtversicherung geprüft und ggf. reguliert.
Die Unfallversicherung für Passagiere bietet einen ergänzenden Schutz neben und zusätzlich zu diesen Ansprüchen.

Piloten haben in der Regel keine Ansprüche haftungsrechtlicher Natur und müssen selbst Vorsorge treffen. Über etwaige Leistungen z.B. von der Berufsgenossenschaft hinaus empfiehlt sich eine Unfallversicherung, die den Invaliditäts- und Todesfall für das aktive Flugrisiko abdeckt. Zusatzdeckungen wie Heilkosten, Tage- oder Genesungsgeld oder Ausweitungen auf 24 Std. Deckungsschutz (also auch außerhalb des aktiven Flugrisikos) sind möglich.