Fluglehrer-Haftpflichtversicherung
Die Fluglehrer-Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftung aus der Tätigkeit als autorisierter Fluglehrer. Dieses gilt im Rahmen der Ausbildung, Erwerb der Typenberechtigung, Lizenzerhaltung etc.
Was ist nicht versichert? Haftungsansprüche für Schäden an dem für die Ausbildung / Unterweisung verwendeten Flugzeug, einschließlich aller daraus resultierenden Folgeschäden.