Berufs-Unfähigkeitsversicherung für Piloten
Pilot Income Protection Coverage for cockpit and crew member (PIP)
Der Versicherungsschutz gilt für alle Cockpit-Besatzungsmitglieder bis zum Alter von 60 Jahren.
Im Gegensatz zur bekannten Lizenzverlustversicherung tritt die Berufs-Unfähigkeitsversicherung für gewerblich eingesetzte Piloten dadurch in Kraft, dass der Pilot durch einen Unfall oder eine Krankheit übergangsweise oder ständig nicht mehr in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit als Pilot auszuüben und sein Einkommen sich dadurch reduziert oder ausfällt.
Der Versicherer zahlt die vorher vereinbarte monatliche Leistung für maximal 60 Monate (5 Jahre) oder bis der Pilot seine Arbeit wiederaufnimmt oder bis nach einer Wartezeit von 180 Tagen das in der Tabelle angegebene Höchstalter erreicht. Wird der Pilot in der Zwischenzeit für andere Tätigkeiten (z.B. Büroarbeiten) eingesetzt, erhält er 85% der vereinbarten monatlichen Leistung.
Es gibt einen monatlichen Höchstbetrag, der vom Versicherer vorab festgelegt wird (z.B. EUR 1.000,00, EUR 2.000,00 oder EUR 3.000,00),
Die PIP-Deckung gewährt eine hochflexible und günstige Leistung für Flugpersonal.